Forschungsprojekt
In diesem Projekt wird untersucht, wie Akteurinnen der Frauenbewegungen im 20. Jahrhundert Gerichte zu politischen Infrastrukturen machten: zu Orten der Aushandlung von Recht, staatlicher Macht und gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen sowie zu Ressourcen für den von ihnen angestrebten gesellschaftlichen Wandel. Betrachtet werden die unterschiedlichen Formen, in denen Frauenrechtlerinnen und Feministinnen mit Gerichten interagierten, die historischen Bedingungen dieses Handelns mit und durch Recht sowie die beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen. In diachroner Perspektive wird dabei untersucht, wie sich die politischen Möglichkeiten und Grenzen dieses politischen Handelns im Gericht unter wechselnden rechtlichen, institutionellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten veränderten.
Im Zentrum stehen drei unterschiedliche Formen der Interaktion mit und in Gerichten: Erstens Klagen und die politische Nutzung von Gerichtsverfahren. Zweitens die Beobachtung von Gerichtsverfahren, die nicht lediglich als passive Rezeption von Rechtsprechung verstanden wird, sondern als Form des politischen Handelns und der Wissensproduktion. Drittens Interventionen im Gerichtssaal und fragt danach, wie Akteurinnen Gerichtsverfahren als politische und öffentliche Foren aneigneten und mit institutionell vorgegebenen Rollen, Kommunikationsformen und Grenzen umgingen, um politische Anliegen sichtbar zu machen.
Diese drei Formen der Interaktion werden nicht als voneinander getrennte Praktiken verstanden. Vielmehr untersucht das Projekt, wie Prozessführung, Prozessbeobachtung und Interventionen ineinandergreifen konnten, wie aus ihnen Wissen, Netzwerke und Öffentlichkeit hervorgingen und wie Gerichte dadurch zu politischen Infrastrukturen und Ressourcen der Frauenbewegung wurden. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, wer Zugang zu diesen Ressourcen hatte und wie soziale Ungleichheiten - etwa entlang der Dimensionen Klasse, sozialer Status, race oder anderer Differenzkategorien die Möglichkeiten und Wirkungen des politischen Handelns im Gericht prägten. Insgesamt rückt eine grundlegende Ambivalenz des Verhältnisses von Frauenbewegungen zu Recht und Staat in den Mittelpunkt: Recht konnte einerseits repressiv, diskriminierend und begrenzend wirken und andererseits als Ressource für Emanzipation und gesellschaftliche Veränderung dienen. Entsprechend betrachtet das Projekt Gerichte als Orte, an denen staatliche und gesellschaftliche Machtverhältnisse konstituiert und reproduziert wurden und deren Autorität Frauenbewegungen zugleich für ihre politischen Ziele nutzten. Es untersucht so, wie Praktiken im Gericht staatliche und rechtliche Machtverhältnisse reproduzierten, neu verhandelten und transformierten.
Frauenbewegung im Gericht: Klagen, Prozessbeobachtungen und Interventionen im Gerichtssaal im 20. Jahrhundert
Beginn des Projektes
August 2026
Ulrike Schaper
Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung
Am Neuen Markt 1
14467 Potsdam
Email: ulrike.schaper [at] zzf-potsdam.de
Am Neuen Markt 1
14467 Potsdam
Email: ulrike.schaper [at] zzf-potsdam.de